Windkraft: Halbherzige Abstandsregel will Bürger hinters Licht führen!

CDU, SPD und Grüne haben heute im Plenum geschlossen den AfD-Antrag abgelehnt, generell 1.000 Meter Abstand zwischen jedem Windrad und jedem Wohnhaus zu lassen. Stattdessen wurden in der Bauordnung zahlreiche Ausnahmen verankert und es gibt eine neue Hintertür, um die Abstandsregel schnell wieder abschaffen zu können.

Dazu erklärt Thomas Thumm, Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion für Regionalentwicklung:

„Die Staatsregierung teilt mit ihrer Neuregelung Hausbewohner im Umkreis von Windparks danach ein, ob sie im vierten oder fünften Wohnhaus leben. Wer bisher idyllisch am Rande eines kleinen Dorfs im Erzgebirge, Vogtland oder der Lausitz – umgeben von nur wenigen anderen Häusern – wohnte, bekommt womöglich schon bald einen Windpark direkt vor die Nase gesetzt und muss dann mit Schattenwurf und anderen Beeinträchtigungen leben.

Erst ab dem fünften Wohngebäude soll diese Zumutung unterbunden werden. Es ist daher eine dreiste Lüge, wenn die CDU in aktuellen Werbeanzeigen behauptet, eine ‚grundsätzliche und verbindliche‘ Abstandsregel durchgesetzt zu haben.

Die Wahrheit ist: Statt sich durchzusetzen, hat sich die CDU abermals vorführen lassen. Der Gipfel der Unverschämtheit sind die Ausnahmen beim Repowering. Anwohner, die bereits jetzt unter kleinen Windrädern in direkter Nähe ihres Hauses leiden, sollen in Zukunft auch 250 Meter hohe Riesentürme erdulden müssen.

Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass die sächsische Abstandsregel von der Bundesregierung wieder kassiert wird. Ein entsprechendes Hintertürchen findet sich gut versteckt in einer erst heute eingegangenen Drucksache (Drs. 7/9986, II., 2.).“

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