2G darf es weder in Bekleidungs- noch Schuhgeschäften geben!

Die Sächsische Corona-Verordnung definiert die Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs besonders eng. In anderen Bundesländern haben Gerichte diese Praxis bereits gekippt. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der sächsischen AfD-Fraktion, Doreen Schwietzer:

„Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und seine Sozialministerin Petra Köpping (SPD) erlauben den Sachsen derzeit außer dem Gang zum Supermarkt und zur Apotheke so gut wie nichts. Nahezu überall gilt 2G bzw. in Zukunft 2G-Plus.

Eltern von kleinen Kindern stehen so vor schier unüberwindbaren Problemen: Monatelang sollen sie keine Schuhe für ihre wachsenden Kinder kaufen dürfen. Monatelang soll es keine neuen Hosen geben und auch der Kauf von Schulmaterialien gestaltet sich schwierig.

Diese familienfeindliche Politik muss sofort enden. Wir fordern die Staatsregierung deshalb dazu auf, die Geschäfte des täglichen Bedarfs deutlich großzügiger zu fassen. Bekleidungs- und Schuhgeschäfte gehören hier genauso hinein wie Schreibwaren- und Bücherläden.

Ebenso sollte an ältere und bereits verstorbene Familienmitglieder gedacht werden. Daher befürworten wir auch die Ausweitung auf Blumenläden.“

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