71,4% der Einsprüche gegen Steuerbescheide erfolgreich!

Im Jahr 2021 waren 71,4 % aller Einsprüche gegen einen Einkommenssteuerbescheid in Sachsen erfolgreich. 2020 lag diese sogenannte „Abhilfequote“ noch bei 57,1 %. Jedes Jahr müssen die sächsischen Finanzämter über 50.000 Steuerbescheide zugunsten der Bürger korrigieren. Das ergab eine Kleine Anfrage (Drs. 7/9700) des AfD-Abgeordneten Mario Beger.

Zu den Ergebnissen der Anfrage erklärt Beger:

„Leistung muss sich lohnen. Dieses Grundprinzip der Marktwirtschaft wird durch die extreme Steuerlast in Deutschland jedoch leider ad absurdum geführt. Der Staat presst die Bürger wie Zitronen aus. Dass dabei die Finanzämter weit über das gerechtfertigte Ziel einer soliden Staatsfinanzierung hinausschießen, zeigt die Antwort auf meine Kleine Anfrage.

Wenn jedes Jahr über 50.000 Sachsen mühsam gegen ihren Steuerbescheid vorgehen und am Ende Recht zugesprochen bekommen, so ist dies ein deutliches Indiz dafür, dass die Ämter übermäßig penibel agieren, um auch noch den letzten Cent aus unseren Bürgern herauszuquetschen.

CDU-Finanzminister Hartmut Vorjohann sollte unsere Enthüllungen zum Anlass nehmen, um einen Mentalitätswechsel einzuleiten. Statt Bürger und Unternehmen zu schikanieren, ist es die Aufgabe des Finanzamtes, eine faire Besteuerung zu ermitteln.“

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