Im Asylbewerberleistungsgesetz ist unmissverständlich geregelt, dass „Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden“.
Einfacher ausgedrückt: Statt einen Putzdienst zu engagieren, ist es den Asylbewerbern zuzumuten, die Asylunterkünfte selbst zu reinigen.
Außerdem heißt es im Gesetz: …
