Alle Landkreise sollten von Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht absehen!

Landrat Michael Harig (LK Bautzen) hat bekanntgegeben, dass er die einrichtungsbezogene Impfpflicht für „nicht ohne Probleme durchsetzbar“ hält. Er fordert deshalb eine „Verschiebung oder Aufhebung“.

Dazu erklärt Thomas Thumm, Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion für Regionalentwicklung:

„Alle Landkreise sollten nach dem Vorbild des Landkreises Bautzen von der Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht absehen. Würden die Gesundheitsämter ungeimpften Beschäftigten in Pflege- und Gesundheitsberufen ein Betätigungsverbot erteilen, würde das unzählige Patientenleben und Pflegebedürftige gefährden.

Gerade viele ältere Menschen im ländlichen Raum sind auf die engagiert arbeitenden Pflegedienste angewiesen. Bereits heute leiden diese Pflegedienste unter Personalmangel. Daher würde schon ein Verlust von fünf bis zehn Prozent des Personals zu einem gravierenden Versorgungsnotstand führen.

Diesen Versorgungsnotstand muss die CDU-geführte Staatsregierung abwenden. Bisher lässt sie jedoch alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Regen stehen. Insbesondere die kleineren Unternehmen fühlen sich von der Staatsregierung im Stich gelassen. Sie brauchen jetzt aber endlich Planungssicherheit und die klare Garantie seitens der Politik, ihre Mitarbeiter ohne Einschränkungen weiter beschäftigen zu können.“

Hintergrund: Die AfD-Fraktion hat im Landtag bereits einen Antrag zur Aufhebung der Impfpflicht eingereicht (Drs. 7/8776). Darüber hinaus hat unsere Fraktion in den Landkreisen Petitionen gestartet. Auf kommunaler Ebene werden wir den Stopp der Impfpflicht ebenso beantragen.

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