Asyl-Artikel aus dem Grundgesetz streichen!

Zur Aktuellen Debatte der AfD im Sächsischen Landtag mit dem Titel „Massenmigration ohne Ende: Ist das Grundrecht auf Asyl noch zeitgemäß?“ erklärt der innenpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Sebastian Wippel:

„Wir sprechen uns dafür aus, den Asyl-Artikel 16a aus dem Grundgesetz zu streichen. Er hatte in der jungen Bundesrepublik für Flüchtlinge aus dem Ostblock seine Berechtigung. Seit etlichen Jahren wird das Grundrecht auf Asyl aber millionenfach missbraucht. Das muss enden.

Aus unserer Sicht ist die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) komplett ausreichend. Deutschland sollte sich daran orientieren und alle darüberhinausgehenden Schutzgründe abschaffen.

Flüchtling darf künftig nur noch sein, wer weder in seinem Heimatland noch in einem sicheren Nachbarstaat temporären Schutz erhält. Wenn sich Europa nun an Asylzentren in den Krisenregionen beteiligt, entfällt somit die Notwendigkeit, selbst als tatsächlicher Flüchtling nach Deutschland zu kommen.

Außerdem fordern wir, die Schutzgründe regelmäßig zu überprüfen. In Syrien und dem Irak gibt es sichere Gegenden. Die Flüchtlinge aus diesen Gegenden können also in ihre Heimat zurückkehren.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Umgang mit kriminellen Ausländern: Wer schwere Straftaten verübt hat, kann sich nicht auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen. Er muss abgeschoben werden.“

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