Ausländische Ärzte müssen Fachkenntnisse in Deutschland nachweisen!

Der Freistaat Sachsen verfügt nach eigener Aussage (Drs. 7/9460) über keine Kenntnisse darüber, wie viele ausländische Ärzte auf Gefälligkeitsbescheinigungen oder sogar Fälschungen im Rahmen der Approbation bzw. des Berufserlaubnisverfahrens zurückgreifen. Es gibt aber entsprechende Hinweise, die auch der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer in einer Anhörung 2018 bestätigte.

Sowohl der Deutsche als auch der Sächsische Ärztetag hatten zudem bereits kritisiert, dass die Überprüfung der Fachkenntnisse von Medizinern mit Drittstaatendiplomen „nicht ausreichend“ sei.

Die AfD-Fraktion fordert daher in einem neuen Antrag (Drs. 7/10438), in diesen Fällen die erfolgreiche Teilnahme am zweiten und dritten Staatsexamen zu verlangen. Die schriftlichen Prüfungen müssen dabei zwingend in deutscher Sprache erfolgen.

Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete André Wendt:

„Wenn ausländische Ärzte in Sachsen arbeiten, müssen sie zweifelsfrei vergleichbare Kenntnisse wie ihre deutschen Kollegen nachweisen. Das ist am einfachsten möglich, wenn sie an den regulären Prüfungsterminen teilnehmen.

Alle anderen Verfahren sind nicht nur teuer, sondern bergen auch die Gefahr, dass Defizite der Ärzte unerkannt bleiben. Das stellt eine enorme Gefahr für die Gesundheit unserer Patienten dar, da die Anforderungen an Ärzte in Entwicklungsländern andere sind als in Deutschland.

Ebenso fordern wir in unserem Antrag einen besseren Nachweis der Deutschkenntnisse für nichtakademische Gesundheitsberufe. Wir wollen so sicherstellen, dass sich Krankenschwestern und Arzthelferinnen gut mit ihren Patienten verständigen können.“

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