Corona-Beschränkungen: Keine starre Obergrenze von 50 Neuinfizierten

Bei der Öffnung der Corona-Beschränkungen wurde ein sogenannter Notfallmechanismus beschlossen (MP Kretschmers „Corona-Ampel“). Treten in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage auf, sollen wieder Beschränkungen eingeführt werden.

André Wendt, Obmann im Sozialausschuss, erklärt:

„Die starre Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lehnen wir ab. Bereits ein Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim könnte einen ganzen Landkreis lahmlegen. Es stellt sich somit die Frage: Hat die Regierung die richtige Strategie?

Die Anzahl der Neuinfektionen wird maßgeblich durch die Anzahl durchgeführter Tests beeinflusst. Wird mehr getestet, steigen automatisch die Neuinfektionen, da auch symptomfreie Erkrankungen erkannt werden.
Das eigentliche Problem sind jedoch die behandlungsbedürftigen Erkrankten. Bei einem erneuten Anstieg der Anzahl der Erkrankten muss daher eine ausreichende Kapazität an Intensivbetten gewährleistet werden. Dies muss als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen herangezogen werden.

Dafür brauchen wir auch erst einmal die in unserem Antrag (7/2171) eingeforderte repräsentative Datengrundlage und die hierauf basierenden Modellrechnungen.

Die nun vereinbarten Lockerungen kommen insgesamt viel zu spät. Ohne Not wird vielen Firmen die Existenzgrundlage genommen und hunderttausende Sachsen sind mittlerweile von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen. Die AfD-Fraktion hatte bereits vor zwei Wochen die Öffnung von Gastronomie, Kitas und Geschäften gefordert (7/2171).“

 

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