Corona-Schulden: Keine Zweckentfremdung für ideologische Projekte

Zur Änderung des Sächsischen „Corona-Bewältigungsfondsgesetzes“ erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, André Barth:

„Die sächsische Regierung hat viele Milliarden Schulden aufgenommen, um die Schäden ihrer Lockdown-Politik zu beheben. Grundsätzlich ist es richtig, alle von Zwangsschließungen betroffenen Gastronomen oder Frieseure vor der Pleite zu bewahren. Bisher wurden aber noch nicht einmal alle Betroffenen entschädigt, Sportvereine erhielten z.B. keinen Cent Geld.

Es ist allerdings unredlich, die Corona-Schulden für ideologische Projekte der Regierung zu verwenden. So wurde z.B. bereits viel Geld für die Bewältigung der Klimafolgen oder Photovoltaik aus dem Fonds abgezweigt. Mit unserem Änderungsgesetz wollen wir die Ausgabemöglichkeiten der Regierung präzisieren und ihren Handlungsspielraum einschränken.“

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