Corona-Schulden-Politik ist verfassungswidrig!

Die AfD-Fraktion hat beim sächsischen Verfassungsgerichtshof eine abstrakte Normenkontrolle zum Coronabewältigungsfondsgesetz auf den Weg gebracht. Mit der Verfassungsklage will die AfD-Fraktion auf den Missbrauch von Corona-Krediten für ideologische Projekte, insbesondere im Bereich der Klima-Politik, aufmerksam machen.

Dazu erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

„Die sächsische Verfassung verlangt, dass alle Einnahmen und Ausgaben des Staates in einem Haushaltsplan gegenübergestellt werden (Art. 93, Abs. 1, Satz 1). Das ist von entscheidender Bedeutung, weil nur dann alle Abgeordneten des Landtags ihr Königsrecht, über den Haushalt zu bestimmen, ausüben können.

Indem der Freistaat die Corona-Schulden als ‚Sondervermögen‘ außerhalb des Kernhaushaltes führt, wandert die Verantwortung hinter die verschlossenen Türen des Finanzausschusses. Diese Intransparenz ist an sich schon verfassungsrechtlich problematisch. Die Regierung hat diese abenteuerliche Finanzkonstruktion aber auch noch dazu genutzt, um Corona-Hilfsgelder zur Klimafolgenbewältigung und zum Schulhausbau umzuleiten. Viele zwangsgeschlossene Sportvereine erhielten hingegen bis heute keinen einzigen Cent.

Gegen diese Zweckentfremdung gehen wir nun mit einer Verfassungsklage vor. Aus unserer Sicht hätte der Freistaat Sachsen zur Bewältigung der Corona-Folgen zuerst auf die Haushaltsausgleichsrücklage zurückgreifen müssen. Sie ist für unvorhergesehene Situationen gedacht. Stattdessen soll diese Reservekasse in den nächsten beiden Jahren geplündert werden, damit die CDU der SPD und den Grünen alle Sonderwünsche erfüllen kann.

CDU-Finanzminister Hartmut Vorjohann entfernt sich damit immer weiter von der soliden Haushaltsplanung seiner Vorgänger. Eins ist dabei leider gewiss: Die unsinnigen Ausgaben von heute sind die Steuererhöhungen von morgen.“

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