Fragenkatalog zum Fall Esmail Al A.

Laut Medienberichten wird an diesem Mittwoch der islamistische Gefährder Esmail Al A. aus der Haft entlassen, obwohl er im Gefängnis als gewalttätig auffiel. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Sebastian Wippel:

„Nach dem Messermord von Dresden im Oktober 2020 forderte Sachsens CDU-Innenminister Roland Wöller lautstark, Gefährder auch nach Syrien abzuschieben. Nun kommt der nächste syrische Gefährder frei und was passiert? Anscheinend so gut wie nichts.

Ich befürchte vielmehr, dass mit Esmail Al A. genauso fahrlässig umgegangen wird wie mit dem mittlerweile verurteilten Terroristen Abdullah A., der trotz Observation ein homosexuelles Paar angreifen, töten sowie schwer verletzen konnte.

Um eine Wiederholung einer solchen schrecklichen Tat zu verhindern, hat unsere Fraktion einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet, dessen Beantwortung wir am Donnerstag im Innenausschuss erwarten. Unter anderem wollen wir wissen, was einer Abschiebung im Wege steht, ob als Alternative dazu eine 24-Stunden-Überwachung stattfindet und wie verhindert werden soll, dass der Gefährder Alltagsgegenstände zu Waffen umfunktioniert.

Nach dem Messermord sagte Innenminister Wöller, die Sicherheit der eigenen Bevölkerung müsse oberste Priorität genießen. Würde er das ernst meinen, hätte er die Bevölkerung schon längst umfassend über die Sicherheitsvorkehrungen im Fall Esmail Al A. informieren müssen.“

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Fragenkatalog Innenausschuss – 10. Juni

 

  1. Wann hat die Haftentlassung des islamistischen Gefährders Esmail Al. A. stattgefunden? Wann findet sie statt?

 

  1. Wer wurde über die bevorstehende Haftentlassung informiert?

 

  1. Wie kam es zur oben aufgeführten Medienberichterstattung? Sind die Medienberichte sachlich richtig? Wenn nein, welche Details stimmen warum nicht?

 

  1. Welche Gründe sprechen dagegen, Esmail Al. A. nach der Haftentlassung abzuschieben?

 

  1. Welche Bemühungen des Freistaates Sachsen gab es, die Abschiebung zu ermöglichen?

 

  1. Welche Straftaten werden dem Islamisten zugetraut?

 

  1. Welche Sicherheitsvorkehrungen gab es bei der Haftentlassung?

 

  1. Welche Auflagen hat Esmail Al. A. zu erfüllen?

 

  1. Kommt bei dem Gefährder eine elektronische Fußfessel zum Einsatz?

 

  1. Findet eine 24-Stunden-Überwachung des Gefährders statt?

 

  1. Wo hält sich der Gefährder nach der Haftentlassung auf,wie sind seine Wohnverhältnisse? Gibt es eine Wohnsitzauflage für den Gefährder?

 

  1. Wie oft muss sich der Gefährder bei Behörden melden?

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) eingeleitet? Welche polizeilichen Maßnahmender Überwachung gibt es?

 

  1. Welche Konsequenzen wurden nach dem Dresdner Messermord gezogen, die nun im Fall Esmail Al. A. zur Anwendung kommen?

 

  1. Wie soll verhindert werden, dass sich der Gefährder weiter als „Medien-Jihadist“ betätigt?

 

  1. Welche Kontakte zu muslimischen Gemeinden/Moscheen/islamischen Vereinen etc. unterhält der Gefährder? Findet eine Beobachtung dieser Vereinigungen durch das LfV statt?

 

  1. Wie soll verhindert werden, dass der Gefährder Waffen nutzen kann bzw. Alltagsgegenstände (z.B. Messer) zu Waffen umfunktioniert?

 

  1. Gibt es offene Verfahren gegen den Gefährder?

 

  1. Welche Geldsumme wurde dem Gefährder geboten, damit er Deutschland verlässt (freiwillige Rückkehrberatung)? Welche weiteren Angebote wurden ihm unterbreitet, damit er Deutschland verlässt?

 

  1. Für welche terroristischen Vereinigungen warb der Gefährder in jeweils welchem Zeitraum? Ist es dem Gefährder theoretisch weiterhin möglich, Kontakt zu den Vereinigungen zu halten?

 

  1. Hat der Gefährder Zugang zum Internet? Wann ja, über welche Endgeräte? Findet eine Überwachung statt?

 

  1. Hatte der Gefährder Kontakt zu anderen Islamisten während seiner Haftzeit? Wenn ja, wie (persönlich, Internet, Telefon,)?

 

  1. Ist für die Zeit nach der Haftentlassung eine Betreuung des Gefährders durch eine nichtstaatliche Einrichtung, z. Bsp. durch einen Verein, vorgesehen? Erfolgte diesbezüglich bereits eine Kontaktaufnahme zwischen Gefährder, Vollzugseinrichtung und nichtstaatlicher Einrichtung?
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