Juristische Schritte gegen Wöller: „Verleumdung lasse ich mir nicht bieten“

Am 26. Januar behauptete das Sächsische Staatsministerium des Innern, der AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau habe versucht, „vor dem Privathaus von Gesundheitsministerin Petra Köpping eine Demonstration durchzuführen“.

Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit. Die Polizei hat inzwischen bestätigt, dass sich Jörg Dornau 150 Meter vom Privathaus entfernt aufhielt. Aus diesem Grund hat Jörg Dornau in Form einer Unterlassungsaufforderung juristische Schritte gegen Innenminister Roland Wöller (CDU) eingeleitet. Unter Umständen steht ihm auch Schadensersatz zu.

Dornau dazu:

„Um die AfD zu schädigen, verletzt Innenminister Roland Wöller nicht nur das Neutralitätsgebot. Er geht sogar noch einen Schritt weiter und lässt offensichtliche Lügen verbreiten. Dagegen wehre ich mich nun mit rechtlichen Mitteln: Ich erwarte vom Innenministerium die Entfernung der Falschbehauptung und eine öffentliche Klarstellung, was am 26. Januar wirklich geschehen ist.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Eine Bannmeilenregelung um Wohnhäuser von Politikern gibt es im sächsischen Versammlungsrecht nicht. Daher laufen die unwahren Tatsachenbehauptungen auf eine Verleumdung hinaus, die ich mir nicht bieten lasse.“

(Bild: Roland Wöller)

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