Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Normenkontrollurteil die Ausgangsbeschränkungen der ersten Corona-Verordnung aus dem Jahr 2020 für „unwirksam“ erklärt. Sie seien eine „unangemessen schwere Belastung für alle Betroffenen“ gewesen, weil „empfindliche Geldbußen“ für „Sport und Bewegung im Freien“ unter bestimmten Umständen drohten.
Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Dr. Volker Dringenberg:
„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist der nächste Nackenschlag für die CDU-Regierung von Ministerpräsident Michael Kretschmer. Sie sollte daraus die Schlussfolgerung ziehen, in Zukunft die Finger von allen Ausgangssperren zu lassen. Sport und Bewegung an der frischen Luft sollten in jedem Fall erlaubt sein. Es ist grotesk, Kindern sowohl den Schulbesuch als auch das Kicken auf dem Bolzplatz zu verbieten.
Ich gehe jedoch davon aus, dass die Landesregierung trotz des Gerichtsurteils an ihrer Zustimmung zur Corona-Notbremse im Bundesrat festhält. Lediglich mit einer lächerlichen Protokollnotiz will sie bei den Bürgern den Eindruck ernsthafter Bedenken erwecken. Dieser Protest ist somit komplett unglaubwürdig.
Unsere Fraktion hat indes zwei Klagen gegen die Corona-Verordnungen beim Verfassungsgerichtshof auf den Weg gebracht. Wir sind optimistisch, dass wir gerade im Hinblick auf die von uns kritisierten Ausgangssperren Recht bekommen.“