Versammlungsrecht eingeschränkt: AfD-Fraktion prüft rechtliche Schritte!

Zur Einschränkung des Versammlungsrechtes in Sachsen durch die CDU-geführte Regierung, wonach ab sofort nur noch bis zu 1000 Menschen demonstrieren dürfen, erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende, Jörg Urban:

„Es ist unglaublich, wie willkürlich die Regierung um CDU-Chef Kretschmer das grundgesetzlich verbriefte Versammlungsrecht mit Füßen tritt. Warum nicht gleich nur 50 Demonstranten erlauben? „Die Welt“ kommentiert dazu treffend: ‚Die Schar könnte gemütlich zum Zwinger laufen und Christstollen kaufen. So funktioniert Demokratie nicht. Das Manöver der Landesregierung ist unverhältnismäßig.‘

Weiter kommentiert die „Welt“: ‚Es ist bemerkenswert, mit welcher geradezu masochistischen Lust die sächsische Landesregierung alles dafür tut, sich die nächste Ohrfeige von irgendeinem ihrer Gerichte verpassen zu lassen. Im Bestreben, eine weitere Demonstration gegen die Corona-Politik in Leipzig, Dresden oder sonst wo in Sachsen zu verhindern, hat sie nun angeordnet, dass Demonstrationen und Versammlungen im Freistaat künftig nicht mehr als 1000 Personen umfassen dürfen.‘

Wir werden als AfD-Fraktion in jedem Fall rechtliche Schritte prüfen, um diese neuerliche Einschränkung der Grundrechte ohne Einbeziehung des Parlamentes gerichtlich aufheben zu lassen. Nach Artikel acht der Verfassung ist die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut. Laut MDR starben in diesem Jahr weniger Menschen, als im vergangenen Jahr. Es gibt also keinen Grund, Bürger und Unternehmen unter dem Vorwand einer vermeintlichen Pandemie derart drastisch zu schikanieren.“

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