Windkraft: Regierung will Abstandsregel und Waldverbot in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aushebeln!

Am 20. Dezember will die Staatsregierung über das sogenannte Haushaltsbegleitgesetz (Drs. 7/11500 – noch nicht öffentlich!) die Regeln für den Bau neuer Windkraftanlagen lockern.

Die geplante „Flexibilisierungsklausel“ läuft darauf hinaus, dass der gerade erst eingeführte 1.000-Meter-Abstand zu Wohnhäusern systematisch unterschritten werden kann, Windräder selbst in Wälder gebaut werden können und die Regionalen Planungsverbände mit finanziellen Anreizen dazu ermutigt werden, diese Tricksereien auch anzuwenden.

Dazu erklärt Thomas Thumm, Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion für Regionalentwicklung:

„Die Regierung predigt zwar ständig Transparenz. In Wahrheit zieht sie hier aber eine ganz miese Nummer durch. Weil in Sachsen der Widerstand gegen Windräder im Wald und direkt vor der Haustür riesig ist, startet sie kurz vor Weihnachten eine Nacht-und-Nebel-Aktion, um dieses umstrittene Anliegen ohne öffentliche Debatte durchzuboxen.

Letztendlich schadet sie damit dem Vertrauen in die Demokratie massiv. Der Koalitionsvertrag schließt Windräder im Wald explizit aus. Wenn die Regierung von diesem Versprechen abweichen möchte, muss sie sich zumindest einer breiten, öffentlichen Debatte stellen. Das ist bei der Flexibilisierungsklausel ausgeschlossen, weil das Gesetz noch nicht einmal öffentlich einsehbar ist.

Ebenso wissen wir jetzt, wie lange die CDU ihr Wort hält. Sie hat sich im Landratswahlkampf vor einem halben Jahr für die Durchsetzung der ohnehin löchrigen 1.000-Meter-Regel feiern lassen. Und nun soll selbst diese Regel in einem windigen Verfahren de facto wieder abgeschafft werden? Das ist eine Täuschung der Bürger und Wähler. Wer CDU wählt, wählt offenkundig grüne Politik!“

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!