Diskriminierung von Ungeimpften verstößt gegen Resolution des Europarates

Die Landesregierung plant Nachteile für Ungeimpfte in der neuen Corona-Verordnung. Der Entwurf wurde der AfD-Fraktion zur Stellungnahme zugeleitet.

Ab einer bestimmten Zahl von belegten Krankenhausbetten sollen nur noch Geimpfte Zugang zu Restaurants, Hallenbädern oder Clubs haben. Die Regelung soll auch für Jugendliche gelten.

Jörg Urban, AfD-Fraktionsvorsitzender, erklärt:

„Die geplante Diskriminierung von Ungeimpften lehnen wir entschieden ab. Diese willkürliche Einschränkung der Grundrechte verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen eine aktuelle Resolution des Europarates. Dort heißt es: Jeglicher Druck auf die Bürger beim Thema Impfen ist zu vermeiden. Die AfD-Fraktion wird gegen diese Impfpflicht durch die Hintertür verfassungsrechtlich vorgehen.

Besonders fragwürdig ist der Druck auf Jugendliche, die bekanntermaßen so gut wie nicht durch Corona gefährdet sind. Die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften ist zudem auch deshalb falsch, weil Geimpfte ebenfalls das Virus weitergeben und erkranken können. Durch die weitreichenden Privilegien werden die Geimpften in einer falschen Sicherheit gewogen.

Der Entwurf zeigt außerdem, dass die Staatsregierung immer noch keine langfristige Strategie für ein Leben mit dem Virus hat. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen wurde weiterhin nicht geprüft. Staaten wie Großbritannien, die Niederlande und Dänemark machen vor, wie restriktive Maßnahmen weitestgehend abgebaut werden bei teilweise höheren Inzidenzen als in Deutschland.“

 

Im Anhang finden Sie die komplette Stellungnahme der AfD-Fraktion: Stellungnahme der AfD-Fraktion zum Entwurf der SächsCoronaSchVO

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