Mehr direkte Demokratie in Sachsen: AfD bringt Gesetzentwurf ein

In der nächsten Landtagssitzung wird die AfD-Fraktion den Gesetzentwurf zur „Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen“ einbringen (7/2702).

Jörg Urban, AfD-Fraktionsvorsitzender, erklärt:

„Es ist ein entscheidender Nachteil der repräsentativen Demokratie, dass die Bürger zwar Abgeordnete wählen dürfen, aber kaum direkte Mitsprache beim Erlass von Gesetzen haben. Viele Bürger wollen aber mitentscheiden, statt nur an der Seitenlinie zu stehen. Seit Gründung der AfD ist es deshalb eines unserer zentralen Anliegen, für mehr direkte Demokratie zu kämpfen.

Die Zahl der Unterschriften für ein Referendum oder einen Volksantrag sind aktuell viel zu hoch. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass bereits 0,5 Prozent aller Wahlberechtigten einen Volksantrag einreichen können und sieben Prozent der Wahlberechtigten ein Volksbegehren.

Zusätzlich wollen wir eine qualifizierte Massenpetition einführen. Sie ist eine Zwischenform von Petition und Volksantrag und soll den Landtag zu entsprechenden gesetzgeberischen Initiativen anregen.

Echte direkte Demokratie wird es nur mit der AfD geben. Der von CDU-Ministerpräsident Kretschmer erfundene ‚Volkseinwand‘ ist dagegen eine Nebelkerze. Hier können die Wähler per Referendum die Regierung nur dazu bewegen, sich mit einem umstrittenen Gesetzvorhaben erneut zu beschäftigen. Nach erneuter Diskussion wird das Vorhaben höchstwahrscheinlich dann im zweiten Anlauf durchgewunken.“

 

 

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