Protest darf nicht kriminalisiert werden!

Gegen den Organisator der Corona-Proteste in Bautzen wurde laut der Sächsischen Zeitung Anklage erhoben. Der Grund: Im November 2021 waren bei einer regierungskritischen Demonstration angeblich 375 Personen anwesend. Erlaubt waren aber nur 300. Im schlimmsten Fall drohen für dieses „Vergehen“ sechs Monate Freiheitsstrafe.

Dazu erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

„Anfang des Jahres organisierte eine Gruppe linker Studenten in Dresden am Universitätsklinikum eine Menschenkette, um sich gegen die Corona-Proteste zu stellen. Dabei verstießen die linken Studenten aber selbst gegen die irrsinnigen Corona-Auflagen. Daraufhin schaltete sich sofort die Staatsregierung ein und die Verfahren wurden zügig eingestellt.

Der Tenor damals: Die Studenten demonstrierten für eine gute Sache. Da dürfe man bei der Auslegung der Verordnungen nicht päpstlicher als der Papst sein. Um es gleich deutlich zu sagen: Diese Nachsicht war im Sinne der Wahrung der Versammlungsfreiheit richtig.

Nur muss das eben bedeuten, regierungskritische Proteste ebenso zu behandeln. Vor dem Gesetz sind alle gleich. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes.

Die Anklage in Bautzen ist für mich daher unverhältnismäßig. Es scheint mir so, dass hier das Strafrecht missbraucht wird, um legitimen öffentlichen Widerspruch zu unterdrücken und Kritiker mundtot zu machen.

Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Von daher freue ich mich, dass trotz aller Einschüchterungsversuche jeden Montag sehr viele Menschen in Sachsen friedlich ihren Unmut über die Regierung kundtun. Das ist vorbildlich.

Gewaltfreie Proteste beleben die Demokratie, denn auch außerhalb der Parlamente haben die Bürger ein Mitspracherecht.“

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!