Eine Geldstrafe, Gefängnis oder eine Hausdurchsuchung drohte Bürgern der Bundesrepublik Deutschland bis zum 3. April 2021 nur, wenn sie tatsächliche Lügen über Politiker verbreiteten.
Dann nahmen CDU und SPD eine entscheidende Änderung vor: Von nun an genügten negative Werturteile für …
