Verfassungsschutz muss illegale Datensammlung über AfD offenlegen

Zur Verfassungsschutz-Affäre um illegal erhobene Daten von AfD-Abgeordneten erklärt der sächsische Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

„Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die illegal erhobenen Daten nicht löschen. Wir möchten genau wissen, welche Abgeordneten betroffen sind, mit welchen Methoden sie bespitzelt wurden und welche Äußerungen in die illegale Datensammlung aufgenommen wurden.

Ich habe große Zweifel daran, dass in dieser Datensammlung lediglich frei zugängliche Meinungsäußerungen von Abgeordneten bei Parteiveranstaltungen gespeichert wurden. Denn wie ein 2019 von netzpolitik.org veröffentlichtes Gutachten belegt, hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an die Regel gehalten, die parlamentarische Arbeit außen vor zu lassen. Ich werde in diesem Gutachten ausdrücklich als Fraktionsvorsitzender mit Aussagen zitiert, die ich im Rahmen meiner Landtagstätigkeit getroffen habe. Das ist verboten.

Um weitere solche Fälle aufdecken zu können, darf es zu keiner regelrechten Lösch-Orgie im sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz kommen, wie sie sich der neue Präsident Dirk-Martin Christian anscheinend wünscht. Der Verfassungsschutz darf weder Unterlagen schreddern noch die Anweisung zur Beseitigung digitaler Dateien erteilen. Käme es dazu, würde dies an die Vernichtung von Stasi-Akten vor rund 30 Jahren erinnern.

Diesen Eindruck kann der Verfassungsschutz nur vermeiden, wenn er endlich transparent offenlegt, welche Daten er illegal erhoben hat und wer davon alles wusste.“

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!