Die sächsische Regierung beschäftigt etliche MDR-Journalisten. Sie erhalten sowohl von der Regierung als auch vom MDR Geld, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Können ARD, ZDF, MDR und Co. angesichts dieser Doppelbeschäftigungen „staatsfern“ sein, wie es verfassungsrechtlich vorgesehen ist?
Die AfD-Fraktion …