EILANTRAG: Öffentlicher Protest ist ein Grundrecht! Versammlungsfreiheit wiederherstellen!

Bei ihrer heutigen Fraktionssitzung hat die AfD beschlossen, die Wiederherstellung der Versammlungsfreiheit mit einem dringlichen Antrag zu verlangen. Noch vor Weihnachten soll darüber entschieden werden.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

„Die Beschränkung der Teilnehmerzahl von Bürgerprotesten auf zehn Personen führt den Grundgedanken der Versammlungsfreiheit ad absurdum und stellt eine Verhöhnung der Grundrechte dar.

Proteste können schließlich nur dann eine Wirkung entfalten, wenn viele Menschen daran teilnehmen. Indem die Regierung unter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hier maßregelnd eingreift, will sie quasi den Erfolg der Proteste von vornherein verhindern. Das ist verfassungswidrig und geschichtsvergessen. Die Wende von 1989 z.B. beruhte auf Massendemonstrationen von mutigen, unangepassten Bürgern.

Darüber hinaus widerspricht sich die Regierung selbst. In ihren Hygienebestimmungen gibt sie selbst zu, dass Ansteckungsrisiken fast ausschließlich auf Innenräume beschränkt sind. Entlang dieser Erkenntnis soll Ministerpräsident Michael Kretschmer bitteschön auch handeln, statt Kritiker seiner Politik mundtot zu machen.

Wir fordern daher die unverzügliche Aufhebung aller Einschränkungen der Versammlungsfreiheit. Die Paragraphen 7 und 22 der Corona-Verordnung müssen in der nächsten Landtagssitzung am Dienstag aufgehoben werden.“

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