Todesfall nach Impfung: Staat muss schnell Entschädigung zahlen!

Allein bis 23. Juni 2021 hat es in Sachsen 19 bestätigte Todesfälle nach einer Corona-Impfung gegeben (Drs. 7/6785). Eine Aktualisierung der Zahl muss die Regierung bis 13. September liefern (Drs. 7/7437). Sie dürfte weiter gestiegen sein, denn unserer Fraktion wurden inzwischen Fälle gemeldet, die noch nicht erfasst wurden.

Darunter befindet sich unter anderem der Tod eines 38-jährigen Vaters von drei Kindern, der fünf Tage nach einer Corona-Impfung an Herzversagen verstorben ist. Weil die Familie aus dem vogtländischen Oelsnitz die mit dem plötzlichen Tod in Verbindung stehenden Kosten allein nicht tragen kann, wandte sie sich an den AfD-Landtagsabgeordneten Ulrich Lupart.

Er organisierte zusammen mit André Wendt, der für die AfD-Fraktion als Obmann im Sozialausschuss fungiert, eine Spendenaktion für die Familie unter den Landtagsabgeordneten. „Wir sind froh, dass wir der schwer getroffenen Familie damit in einem ersten Schritt wenigstens finanziell erheblich helfen konnten“, erklärt Lupart die zügige Unterstützung.

„Bei Impfschäden, die in Folge einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung auftreten, bestehen Versorgungsansprüche gegen den Staat. Die Familie könnte daher Entschädigungsansprüche haben, über die schnell entschieden werden muss. Es darf nicht zugelassen werden, dass die Entscheidung darüber mehrere Jahre dauert und die Familie bis dahin sehen muss, wie sie über die Runden kommt. Bei diesem schwierigen bürokratischen Unterfangen haben wir der Familie selbstverständlich auch unter die Arme gegriffen“, betont Wendt.

Zu weiteren Details des Falls zu Berichterstattungszwecken bitten wir um persönliche Rücksprache mit den involvierten Abgeordneten.

(Bild: Ulrich Lupart)

Empfehlen Sie diesen Inhalt Freunden und Bekannten!