Das Bundeswirtschaftsministerium besteht aktuell nicht mehr auf einem Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen. Die Bundesländer können nun selbst entscheiden, ob sie Windräder noch näher an Wohnhäuser heranbauen.
Auf Anfrage der AfD-Fraktion, wo sie die von …
